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För dat Hüren van de Ferienwohnung gellen de Verdragsregels, de hier unner stahn. De Regels sün up Hoogdütsk, umdat dat rechtlich nicht anners geiht.
 
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung durch den Gast bestellt und durch den Vermieter zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax oder Brief gilt als verbindlich. Die Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtpreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor der Anreise eingegangen sein.
  
Im Falle einer Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen dem Gast folgende Kosten:
- bei einer Stornierung bis einschließlich 30 Tage vor Mietbeginn 15,00 Euro (Pauschalbetrag für die Rückabwicklung)
- bei einer Stornierung von 29 Tagen bis einschließlich 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
- bei späterer Stornierung, Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise 100 % des vereinbarten Mietpreises.
Falls es dem Vermieter gelingt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, werden dem Gast die geleisteten Zahlungen im Umfang der anderweitigen Vermietung mit Ausnahme einer Rückabwicklungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro rückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 
Die Belegung darf die im Gastaufnahmevertrag angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder öffentlicher Versorgung kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für höhere Gewalt.
 
 
Bei Verlust eines Schlüssels muss aus Sicherheitsgründen die komplette Schließung ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 150,00 Euro und gehen zu Lasten des Gastes.
 
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei begründetem Bedarf (z. B. für kurzfristig notwendige Reparaturen) zu betreten. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen, der Einrichtung und Geräte usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
  
Das Baby-/Kleinkindzimmer steht nur bei Anreise mit einem Baby oder Kleinkind zur Verfügung.
  
Türen und Fenster sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen. Die Nachtruhe ist einzuhalten. Es ist in der gesamten Wohnung verboten zu rauchen. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Gast die Kosten für die komplette Reinigung der Wohnung durch ein Reinigungsunterneh- men (Teppichreinigung, Waschen von Vorhängen und Gardinen etc.). Ferner behalten wir uns weitere Schadenersatzansprüche vor (z. B. Ersatzunterkunft für nachfolgende Feriengäste). Die Wohnung ist bei Abreise in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Etwaige Endreinigungsmehrkosten trägt der Gast.
  
Sollte eine vertragliche Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Alleiniger Gerichtsstand ist Berlin.

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